ALLGEMEINE HINWEISE
— ab 1.5.2023 fällt die allgemeine FFP2-Masken-Pflicht in den Ordinationen.
— aus Rücksichtnahme auf andere Patienten und das Personal bitte wir Sie, bei Symptomen wie Husten und Schnupfen oder ähnliches eine FFP2-Maske zu tragen.
— Rezepte können Sie weiterhin per e-mail oder telefonisch (vor)bestellen. Es besteht die Möglichkeit der direkten Übermittlung der Rezepte an Ihre Apotheke (e-Rezept).
Herzlichen Dank für Ihr Verständnis!